respect flower

  • Kann man Anerkennung schenken?
  • Gibt es ein unvergängliches Gadget, mit dem man Zuneigung ausdrücken kann?
  • Natürlich! Die 'respect flower' macht es möglich.

    Zusätzlich gibt das kleine Blümchen der Geste einen Schuss Persönlichkeit: Schließlich muss der Schenkende das Kunstwerk selbständig zusammensetzen.

    Dieses kleine, mechanische Blümchen kann jeder drucken, zusammensetzen und verschenken. Dazu sind nur ein 3D-Drucker und etwas Geduld notwendig. Wer nicht über eines der kreativitäsfördernden Geräte verfügt und auch niemanden kennt, der eines besitzt, kann die Teile bei verschiedenen Dienstleistern im Internet bestellen. Das ist zum Beispiel bei www.thingiverse.com möglich. Dort kann ein Service gewählt werden, der den Bausatz druckt und zusendet. Darin sind fünf der sieben Einzelteile enthalten. Wie die beiden anderen zu beschafft sind, ist unten zu lesen.

    Eine kurze Anleitung für den Aufbau bietet das folgende Video:

    https://youtu.be/jddV-dXF-gk

    Nein! Das Bild zeigt kein Hütchenspiel... das sind sechs der sieben notwendigen Einzelteile:

    1. Topf

    2. Blüte

    3. Knopf

    4. Stengel fixiert

    5. Stengel beweglich

    6. Gummiring

    7. Etwas Geduld

    Die Geduld fehlt auf dem Foto. Diese muss der Schenkende selbst aufbringen. Für den Rest ist eine ausführliche Aufbauanleitung ist hier zu finden:

    http://www.texorello.org/

    Jeder, der es sich zutraut und der in die Nähe eines 3D-Druckers gerät, kann sofort beginnen. Alle Anderen, müssen etwas warten, bis der Bausatz mit den gedruckten Teilen eintrifft. In jedem Falle gilt:

  • drucken
  • zusammensetzen
  • Anerkennung schenken
  •  

    Das ist so einfach und geschieht so schnell, dass selbst der ungeduldige Dacapo (der Superheld des BKA) das zustande bringt:

    http://texorello.org/W27C1P0/Episode+5+-+Die+sieben+Stufen+der+Brotokalypse.html

    http://texorello.org/W27C1P8

     

    Hier kann das Gadget gekauft werden...

    PRO000014 respect flower
    Autor
    Mobo Doco
    © 14.04.2017